Vor kurzem äußerte der Oberbürgermeister erneut die Erwartung, die Beschlussempfehlung eines Ausschusses möge bereits die endgültige Entscheidung im Gemeinderat widerspiegeln, und in der Vergangenheit gab es wiederholt Kritik, wenn eine Entscheidung im Gemeinderat ganz anders ausfiel als die Beschlussempfehlung des entsprechenden Ausschusses.
Diese Erwartungshaltung erscheint auf den ersten Blick plausibel, handelt es sich bei den Ausschüssen doch um sogenannte Beschließende Ausschüsse. Sie hätten oft die Kompetenz, sogar anstelle des Gemeinderates zu entscheiden. Und tatsächlich würde es die Arbeitseffizienz erheblich steigern, wenn der Gemeinderat die eindeutige Beschlussempfehlung eines Ausschusses einfach übernimmt. Doch wie sähe das konkret in der Praxis aus?
- Jede Fraktion entsendet Vertreter in den Ausschuss, unsere Fraktion und die CDU je zwei, alle anderen Fraktionen je einen, insgesamt acht. Die Mitglieder des Ausschusses bringen ihre eigenen Fachkenntnisse und Sichtweisen ein, als Vertreter der Fraktion darüber hinaus die der Fraktion. Wenn es zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung kommt, müssten die Vertreter aber ausschließlich so abstimmen, wie es der Sicht der Fraktion entspricht – unter Umständen gegen ihre eigene Überzeugung. Und wenn es keine überwiegend einheitliche Fraktionssicht gibt, bliebe ihnen nur die Stimmenthaltung.
- Damit Vertreter in den Ausschüssen die Sicht der Fraktion berücksichtigen können, müssen die Sachthemen vorher in der Fraktion beraten werden. Das erfordert, dass die Sitzungsunterlagen rechtzeitig vorher zur Verfügung stehen. Oft jedoch gibt es nur eine Tischvorlage während der Sitzung, die keine vorherige Beratung ermöglicht. Ähnlich ist es, wenn während der Sitzung neue, entscheidungsrelevante Aspekte aufkommen. Auch hier bliebe oft nur die Stimmenthaltung, da eine Absprache innerhalb der Fraktion nicht möglich war.
- Eine Sachdiskussion, wie sie im Ausschuss geführt wird, hat nicht den Zweck, dass jeder etwas sagt, sondern sie dient dazu, vertiefte Erkenntnisse zu gewinnen. In diesem Prozess kann sich das eigene Meinungsbild ändern. Das kann während der Ausschusssitzung geschehen, in der weiteren Beratung in der Fraktion, bei Vorlage neuer Dokumente durch die Verwaltung oder in der Beratung im Gemeinderat. Erst zum Abschluss dieses Prozesses – also in der entsprechenden Gemeinderatssitzung – trifft jedes Mitglied des Gemeinderates seine endgültige Entscheidung, unabhängig und in eigener Verantwortung.
Daher mag die Erwartungshaltung, der Gemeinderat oder einzelne Fraktionen mögen sich in ihrem Abstimmungsverhalten an das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss halten, gut gemeint sein im Sinne einer Sitzungseffizienz, bei näherer Betrachtung der Konsequenzen erscheint sie jedoch ziemlich abwegig.
Die Vorberatung im Ausschuss dient einer detaillierten inhaltlichen Diskussion komplexer Sachthemen, wie sie im Gemeinderat mit 26 Mitgliedern nicht möglich ist. Diese Vorberatung und die Beschlussempfehlung des Ausschusses sind notwendige und wichtige Hilfen für jedes Mitglied des Gemeinderats bei der eigenen Entscheidungsfindung – nicht mehr und nicht weniger.