Seit dem 24. September werden in Baden-Württemberg Unterschriften zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ gesammelt, die Stadt Überlingen legt die Eintragungsliste vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 aus. Es geht um eine Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes in Baden-Württemberg. Stimmen in den kommenden 6 Monaten mindestens 10 % der Wahlberechtigten dem Gesetzesentwurf zu, muss er dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden. Stimmt der Landtag dem Entwurf nicht zu, kommt es zu einer Volksabstimmung, bei der die Landesregierung einen Gegenentwurf zur Wahl stellen kann.
Worum es in dem Entwurf geht: unter anderem um den Erhalt von Streuobstbeständen; um ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in besonderen Gebieten; um eine Vergrößerung des Anteils mit ökologischem Landbau auf landwirtschaftlich genutzten Flächen; um eine Reduktion des Anteils von Flächen, auf denen Pflanzenschutzmittel und Biozide eingesetzt werden.
Hört sich vernünftig an – oder etwa doch nicht?
Um zu verstehen, was der Entwurf wirklich besagt, muss man einen komplexen Gesetzesentwurf mit vielen Querverweisen auf andere Regelwerke studieren. Macht das jeder? Fachleute und Landwirte äußern erhebliche Bedenken, was Umsetzung und Folgen angeht. Beispielsweise wäre das Landschaftsschutzgebiet „Bodenseeufer“ von dem Verbot von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden zwar aktuell nicht betroffen, wohl aber, falls der Schutzzweck irgendwann geändert würde, mit erheblichen Folgen für Winzer und Obstbauern. Und eine erzwungene Umsetzung ökologischen Landbaus könnte zu einem schädlichen Preiswettbewerb führen. Aber es darf nur über genau diesen Entwurf mit seinen konkreten Bestimmungen und festen Planzahlen abgestimmt werden, es sind keinerlei Änderungen möglich.
Das Volksbegehren gibt einen starken Impuls für eine intensive öffentliche Auseinandersetzung darüber, wie mehr Artenschutz und Ökolandbau in Baden-Württemberg erreicht werden können. Diese Diskussion will die Fraktion LBU/Die Grünen auch auf kommunaler Ebene führen und ganz konkrete Maßnahmen umsetzen – aber lieber gemeinsam und im Dialog mit den Beteiligten und nicht durch eine Unterschrift zu einem in mancher Hinsicht problematischen, unveränderbaren Gesetzesentwurf.
Fraktion LBU/Die Grünen