„Naturschutz, Energie und Lebensmittelproduktion im Spannungsfeld“ lautete das Thema, zu dem Andre Baumann (Bündnis90/Die Grünen), Staatssekretär im Umweltministerium Baden-Württemberg und langjähriger Vorsitzender des NABU-Landesverbandes, und Landtagsabgeordneter Martin Hahn (Bündnis90/Die Grünen) auf Einladung der Fraktion LBU/Die Grünen vortrugen und mit rund 40 Personen diskutierten.
Das Ziel der Landesregierung, bis 2040 klimaneutral zu werden, habe auch wirtschaftliche Gründe, so Baumann, und erfordere eine Fläche von rund 2 % für Windenergie und Photovoltaik. Dabei sei die Windenergie der Lastesel der regenerativen Energie und solle mit 1,8 % den Großteil der 2 % ausmachen. Der Vollausbau mit Photovoltaik würde in Baden-Württemberg damit nur eine Fläche von etwa 6.000 ha erfordern, mehr als eine Größenordnung weniger als für den Maisanbau zum Betrieb von Biogasanlagen erforderlich sei. Zusätzlich verpflichte die Landesregelung zur Installation von Photovoltaikanlagen im Siedlungsbereich, seit 2022 beispielsweise auch beim Neubau von offenen Parkplätzen.
Ausbau der Windkraft und Stärkung der Artenvielfalt seien gemeinsam möglich und gelängen durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Ministerien. Hier solle insbesondere der Zeitraum für das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen erheblich verkürzt werden ohne Abstriche beim Artenschutz, was zum Beispiel durch Schutz von Vögeln und Fledermäusen auf Ebene der Gesamtpopulationen gelingen könne.
Baden-Württemberg könne sich nur zu etwa 50 % über eigene Ressourcen ernähren, so Martin Hahn, und gleichzeitig würden so viele Nahrungsmittel weggeworfen und vernichtet, wie es einer Anbaufläche von 200.000 ha entspräche, bei rund 900.000 ha Ackerland. Hier müsse dringend etwas geändert werden, und in dieser Relation seien die 6.000 ha für Photovoltaik durchaus verträglich.
In der anschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Standpunkte deutlich zur Frage, in welchem Maß Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich untersagt werden solle, und ebenso zur Frage, was vom Land festgeschrieben und was besser von den Kommunen und Regionalverbänden geregelt werden solle und könne.
Dieses Spannungsfeld betrifft auch Überlingen, so in der aktuellen Diskussion zur Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und bei der Abwägung von Flächennutzungen für Naturschutz, Klima und Wohnbebauung. Hierzu ist, wie von mehreren Teilnehmern herausgestellt wurde, ein intensiver Austausch aller Beteiligten erforderlich, um miteinander und nicht gegeneinander diese gesellschaftlichen Aufgaben zu meistern. Die zwei Stunden intensiver Diskussion waren sicher ein guter Beitrag hierzu.