Es war wieder passiert: Gleich zwei Fraktionen (sogar die beiden größten) haben in einem Ausschuss anders abgestimmt als zu demselben Thema dann mehrheitlich am 03.05.2021 im Gemeinderat. In einem anderen Fall hat sogar ein und dieselbe Person in einem Ausschuss anders abgestimmt als danach im Gemeinderat. Fehlende Verlässlichkeit, fehlende Abstimmung innerhalb der Fraktion, Wankelmut? Natürlich nicht.
Eine Sachdiskussion, wie sie im Ausschuss geführt wird, dient dazu, vertiefte Erkenntnisse zu gewinnen. In diesem Prozess kann sich zum einen das eigene Meinungsbild ändern – während der Ausschusssitzung, in der weiteren Beratung in der Fraktion, bei Vorlage neuer Dokumente oder in der Beratung im Gemeinderat. Erst zum Abschluss dieses Prozesses – also in der entsprechenden Gemeinderatssitzung – trifft jedes Mitglied des Gemeinderates seine endgültige Entscheidung. Zum anderen trifft es diese Entscheidung dann unabhängig, in eigener Verantwortung und ohne jede Art von Fraktionszwang.
Daher mag die Erwartungshaltung, der Gemeinderat oder Fraktionen mögen sich in ihrem Abstimmungsverhalten an das allgemeine oder fraktionseigene Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss halten, gut gemeint sein im Sinne einer Sitzungseffizienz, bei näherer Betrachtung der Konsequenzen erscheint sie jedoch recht naiv.
Die Vorberatung im Ausschuss dient einer detaillierten inhaltlichen Diskussion komplexer Sachthemen, wie sie im Gemeinderat mit 26 Mitgliedern nicht möglich ist. Diese Vorberatung und die Beschlussempfehlung des Ausschusses sind notwendige und wichtige Hilfen für jedes Mitglied des Gemeinderats bei der eigenen Entscheidungsfindung – nicht mehr und nicht weniger.
Nehmen wir als konkretes Beispiel das Baugebiet Südlich Härlen. Die Beratungen in den Ausschüssen waren wichtig, weil hier unterschiedliche Gesichtspunkte (Belange des Spital- und Spendfonds einerseits, der Stadtplanung anderseits) sorgfältig und in Ruhe erörtert werden konnten. Im Gesamtgremium erfolgt dann die Abwägung und Synthese. Bei Südlich Härlen lief dieser Prozess bisher nicht so ganz reibungslos. Daher halten wir es für entscheidend, dass für das weitere Verfahren folgende Punkte aufgenommen wurden:
- Verlässlicher Nachweis, dass die Grünflächen so dimensioniert sind, dass das zukunftsweisende integrierte Regenwasserkonzept ohne Ableitung in den See funktioniert.
- Sicherstellung, dass die dafür erforderlichen öffentlichen Grünflächen multifunktional nutzbar (insbesondere begehbar und bespielbar) sind.
- Erweiterung des zentralen Freiraums, so dass er seiner ursprünglich zugedachten Rolle als Quartiersplatz (samt Spielplatz und Öffnung zum Drumlin) gerecht werden kann.
- Erhalt der Sichtbezüge vom Aussichtspunkt Härlen zum See und zu den Alpen (zu beachten bei der Höhenentwicklung der Gebäude).
Auch diese Punkte werden in den zuständigen Gremien beraten und sind Grundlage für die weiteren Entscheidungen jedes einzelnen Mitglieds im Gemeinderat.