- Angesichts der vielen Debatten, die zuletzt wegen dem Villensterben und der Bebauung nach Paragraph 34 BauGB geführt wurden: Haben Verwaltung und Gemeinderat den Wohnungsbau noch im Griff? Und wenn nein, mit welchen Instrumenten kann man dem wieder Herr werden?
In der heutigen, zunehmend angespannten Situation müssen wir unsere Instrumente der Bauleitplanung schärfen und konsequent anwenden. Ensembleschutz für die historische Altstadt und ein öffentlicher Gestaltungsbeirat für alle städtebaulich relevanten Bauvorhaben sind die zusätzlichen Instrumente, die wir für dringend erforderlich halten. Wir drängen darauf, dass Bebauungspläne für §34-Gebiete aufgestellt werden, wie zuletzt in unserem Antrag für die Fischerhäuservorstadt. Für noch intakte Dorfgebiete und Stadtquartiere müssen konsequent städtebauliche Rahmenpläne oder Gestaltungssatzungen aufgestellt werden. - Die Chancen stehen gut, dass in der Amtszeit des neuen Gemeinderats über die Bebauung des Kramer-Areals entschieden wird. Welche Vorstellungen von der Entwicklung dieses Gebiets haben Sie?
Es ist ein großes Gebiet in unmittelbarer Seenähe, das mit langfristiger Perspektive zu entwickeln ist. Aufgrund der sensiblen Lage sind Auflagen für ressourcenschonende Bauweise, Begrünung und minimale Versiegelung nötig. Unsere Vorstellung ist eine Durchmischung: hochwertiges Wohnen; geförderter Wohnbau für junge Familien, sozial Schwächere, inklusive flexibler Wohnformen; kreatives Gewerbe; Bildungs- und Kultureinrichtungen. Unser Wunsch: ein Ideen- und Planungswettbewerb mit interdisziplinären Teams. Unser Zeitplan: Die Stadt hat eine Vielzahl von Bauprojekten begonnen und das Personal arbeitet am Anschlag; diese Großprojekte müssen erst weitgehend fertiggestellt sein, bevor ein weiteres in Angriff genommen werden kann. - OB Zeitler hat im Jahresendinterview mit dem SÜDKURIER einen Eigenbetrieb Wohnen im Spital- und Spendenfonds ins Spiel gebracht. Wie stehen Sie zu dieser Idee?
Grundsätzlich sind wir dafür offen. Doch der Stiftungszweck ist zu beachten: Die Versorgung armer, kranker und alter Einwohnerinnen und Einwohner. Die Förderung z.B. von Wohnraum für junge Familien ist davon nicht abgedeckt. Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung: der Fonds kann nur leisten, was durch Einnahmen gedeckt ist, da das Stiftungsvermögen zu erhalten ist. Eine Maßnahme könnte sein, Grundstücke grundsätzlich in Erbbaurecht zu vergeben, um Einnahmen langfristig zu sichern – was sie in der aktuellen Zinslage jedoch wenig attraktiv für Wohnraumsuchende macht. Bei der Frage eines Eigenbetriebs Wohnen müssen solche und ähnliche Aspekte der Vergabe an eine externe Organisation, etwa eine Baugenossenschaft, gegenübergestellt werden.