Der Südkurier kommt in seinem Kommentar vom 18.05.2019 zu dem Schluss, bei der Änderung des Redaktionsstatuts sei es darum gegangen, „vermeintlich missliebige Einzelgemeinderäte“ mundtot zu machen. Eine nähere Betrachtung der Abläufe zeigt, dass ziemlich genau das Gegenteil der Fall ist; und es ging nicht um Einzelpersonen, sondern um den Status Gruppierungen und Fraktionen.
Im Oktober 2015 wurde die Gemeindeordnung Baden-Württemberg geändert. Aufgrund der Änderung dieser landesrechtlichen Verordnung mussten in Folge mehrere kommunale Bestimmungen angepasst werden. Zu den Änderungen zählt unter anderem der §20 der Gemeindeordnung, der Fraktionen das Recht auf Veröffentlichungen im Amtsblatt einräumt. Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat die sich aus der Neufassung der Gemeindeordnung ergebenden Änderungen im Jahr 2018 in seine kommunalen Satzungen und Verordnungen aufgenommen.
Ausgenommen hiervon wurde das Redaktionsstatut, gerade um der Gruppierung „Die Linke“, die aufgrund ihrer Größe keinen Fraktionsstatus besitzt und sich auch keiner Fraktion angeschlossen hat, weiterhin Veröffentlichungen im Amtsblatt zu ermöglichen. Hierfür hatte sich LBU/Die Grünen eingesetzt und einen entsprechenden Antrag im Namen aller Fraktionen vorgetragen. Es wurde vereinbart, die Änderung im Redaktionsstatut erst zum Ende der Amtszeit zu beschließen, da in der 6-wöchigen Karenzzeit vor der Wahl ohnehin keine Veröffentlichungen (außer Terminankündigungen) mehr erlaubt sind. Das ist nun geschehen. Die Neufassung des Redaktionsstatuts gilt für alle bei der Kommunalwahl am 26. Mai antretenden Parteien und Gruppierungen gleichermaßen.
Im Amtsblatt unter der Rubrik „Fraktionen berichten“ konnte die Gruppierung „Die Linke“ jederzeit berichten, zum Schluss veröffentlichte ihr Vertreter als Einzelperson im Namen einer Gruppierung, die gar nicht im Gemeinderat vertreten ist. Zu keinem Zeitpunkt wurden oder werden gezielt bestimmte Gruppierungen oder Personen, wie im Südkurier-Kommentar dargestellt, von einer Veröffentlichung im Amtsblatt ausgeschlossen.
Demnächst werden wir auf diesen Seiten näher beleuchten, warum der freiwillige Zusammenschluss von Mitgliedern des Gemeinderats zu Fraktionen für die Gemeinderatsarbeit wichtig ist und welche Pflichten, aber auch Rechte das bedeutet.