Der Gemeinderat beschloss am 29.11.2022 mehrheitlich (12 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung) die Aufstellung eines Bebauungsplans Rauenstein Ost, der eine Fläche im Bereich der Kleingartenanlage unterhalb der Kapelle St. Leonhard umfasst. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Zum 01.01.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss nichtig, da er sich auf den 2023 abgeschafften §13b BauGB bezog. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss mit reduzierter Planfläche wurde am 11.11.2024 im Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr (ABTV) nach Antrag aus dem Gremium abgesetzt. Eine erneute Vorlage steht im Raum. Das Areal umfasst rund 14.600 m² und ermöglicht etwa 85 Wohneinheiten (Stand 11.11.2024, siehe Bild).

Stand 11.11.2024
Mit dem Bebauungsplan werden zwei Ziele verfolgt:
- Schaffung von Baurecht für eine Teilfläche (südwestliches Quartier, 3.300 m²), die an einen Investor verkauft wird, und im Gegenzug Erwerb des Areals „Löwen“ in Deisendorf. Die Details wurden durch den Gemeinderat vertraglich festgelegt unter dem Vorbehalt des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan. Aus städtischer Sicht erfolgt hiermit der Erwerb des Areals und die Generierung finanzieller Mittel für ein Dorfgemeinschaftshaus auf dem Areal „Löwen“.
- Schaffung von Wohnraum aus städtischer Hand. Auf dem übrigen städtischen und im wesentlichen erschlossenen Grund soll Wohnraum geschaffen werden, der dem freien Markt entzogen und aus städtischer Hand deutlich unter dem Mietspiegel vergeben werden kann. Dies soll ein Baustein sein, um günstigen Wohnraum für untere Einkommensschichten und städtische Mitarbeiter zu schaffen.
Gegen den Bebauungsplan wird angeführt, dass
- die Fläche wegen ihrer Klima- und Erholungsfunktion nicht bebaut werden dürfe und dies weder im Flächennutzungsplan noch im Regionalplan zugelassen werde,
- aufgrund der Untergrundbeschaffenheit kein günstiger Wohnraum möglich sei,
- dies die Eintrittstür für größere oder weitere Bebauung wäre, ohne dass der Bebauungsplan eine kontrollierte Steuerung garantieren könne,
- es andere Optionen für ein Dorfgemeinschaftshaus Deisendorf gäbe,
- es andere Optionen gäbe, um, soweit überhaupt erforderlich, Wohnraum zu schaffen (Aufstockung, Aktivierung ungenutzten Wohnraums, Optimierung bestehenden Wohnraums, Baugebiete Kramerareal und Südlich Härlen).
Gegen diese Kritiken wird angeführt, dass
- es sich nur um eine kleine Teilfläche handle und somit wesentliche Klima- und Erholungsfunktionen erhalten blieben,
- die Stadt nur auf eigenem Grund und bei leichter Erschließbarkeit günstigen Wohnraum schaffen könne und dies eine der wenigen geeigneten Flächen sei,
- es kein alternatives, finanziell belastbares Szenario für ein Dorfgemeinschaftshaus Deisendorf gäbe,
- die Verweise auf andere Optionen für günstigen Wohnraum entweder unzutreffend seien (Aufstockung liegt nicht in städtischer Hand, Kramerareal und Südlich Härlen überwiegend nicht in städtischer Hand und vom Baugrund her eher hochpreisig) oder zu wenig konkret.
Die Diskussion bleibt oft vage, da belastbare Aussagen fehlen, etwa zu Begriffen wie „Günstiger Wohnraum“ und „andere Optionen“. Daher schlagen wir vor, dass Gemeinderat und Verwaltung klar definieren, für welche Personenkreise und Einkommensschichten die Stadt konkret eigenen Wohnraum schaffen möchte und welcher Prozentsatz des Haushaltseinkommens für die Kaltmiete oder welcher Mietpreis pro qm anstrebt wird. Es sollte eine detaillierte Kalkukation erstellt werden, wie diese Ziele erreicht werden können. Noch konkreter wäre die Umsetzung eines Pilotprojekts, das die erfolgreiche Umsetzung demonstriert, beispielsweise auf dem Areal Kibler-Rauenstein. Ebenso sollten Alternativen zu Rauenstein Ost präzisiert werden, damit sie Grundlage für die weitere Abwägung sein können.