Teilbebauung am Rauenstein-Park: Handelt da der Gemeinderat leichtfertig und unüberlegt? Wie sieht es mit den Fakten aus:
Bis zum Jahr 2015 gehörten Schloss und Park dem Landkreis, der beides auf dem freien Markt verkaufen wollte. Ein attraktives Grundstück, ein privater Investor hätte daraus vieles gemacht, nur kein öffentliches Parkgelände. Der städtische Haushalt gab einen Kauf nicht her: 3 Millionen Euro, eine erhebliche Summe. Dennoch entschloss sich der Gemeinderat, einschließlich unserer Fraktion, nach langen Beratungen und Verhandlungen zum Kauf, mit der Maßgabe, auf einem Teilstück im Norden des Parks eine Wohnbebauung anzugehen – zur Schaffung innerstädtischer Wohnungen und zur teilweisen Refinanzierung. Man kann es in den Sitzungsunterlagen im RIS nachlesen (2015-056).
Ist es das wert? Unbedingt, denn dadurch konnten Schloss und Park für Stadt und Öffentlichkeit gesichert werden. Es sind lediglich auf einem Streifen an der Nordseite des Geländes, unmittelbar an der Rauensteinstraße, 4 Baukörper vorgesehen. Über 80% der Parkfläche, samt Aussichtspunkt und allem, werden nicht angetastet. Ist damit alles gut? Nein, die weitere Planung verlangt nun von der Stadtplanung große Sorgfalt, um die Bebauung verträglich zu gestalten, um möglichst viel Baumbestand zu erhalten und um innerstädtischen Wohnraum im Rahmen des Überlinger Wohnbaulandmodells zu schaffen.
Es ist das gute Recht von Bürgerinitiativen, die gegen die Teilbebauung sind, sich auf diese Sache zu fokussieren und hier den Punkt zu machen. Als Stadträtinnen und Stadträte müssen wir Erfordernisse für die gesamte Stadt und vorangegangene Prozesse und Entscheidungen einbeziehen. Beides sollte in den anstehenden Dialogen anerkannt werden.