Die Ausführungen der Fraktionen FDP und SPD zu mobilen Luftreinigern im letzten Hallo-Ü sind eine nähere Betrachtung wert. Als Antrag brachten sie kurz vor der letzten Gemeinderatssitzung die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für alle Klassenzimmer von Grundschulen in städtischer Trägerschaft ein mit der Begründung, dass für Grundschülerinnen und Grundschüler noch keine Impfempfehlung vorläge und sie deshalb besonders gefährdet seien. Auf der Sitzung änderten FDP und SPD den Antrag dann auf alle Klassenzimmer der Klassenstufen 1 bis 6 in Überlinger Schulen. Wir wissen nicht, ob sich der Antrag inzwischen noch einmal geändert hat, zumindest erscheint es uns bei dieser Argumentation wenig plausibel, etwa die Kinder in Kindertageseinrichtungen außer Acht zu lassen.
Damit sind wir an einem wichtigen Punkt angelangt: Wo die Grenze ziehen und wie für den gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz sorgen.
Das Umweltbundesamt gibt mit seinen Empfehlungen zum Einsatz mobiler Luftreiniger der politischen Meinungsbildung eine wissenschaftlich basierte Leitschnur an die Hand. Hieran orientiert sich auch die Verwaltung, und die bereits praktizierte Maßnahme, mobile Luftreiniger in schlecht zu belüftenden Räumen und in Aufenthaltsräumen risikobelasteter Kinder aufzustellen, halten wir für den richtigen Schritt. Das erfordert qualitativ hochwertige Luftreiniger, eine ausreichende Durchflussrate, je nach Raum mehr als einen Luftreiniger, die richtige Aufstellung, eine regelmäßige Wartung und die Gewährleistung, dass Luftzug und Arbeitsgeräusche in vertretbarem Rahmen bleiben. Nach unserem Verständnis ist gemäß der Empfehlungen des Umweltbundesamtes auch bei Einsatz mobiler Luftreiniger immer noch ein regelmäßiges Stoßlüften erforderlich. Erschwerte Lernbedingungen durch Abkühlung des Klassenraums bei Stoßlüftung, wie sie von der Vertreterin des Jugendgemeinderates thematisiert wurden, lassen sich demnach durch den Einsatz mobiler Luftreiniger nicht beheben.
Es wird etwas getan, und es wird in Zukunft noch mehr getan werden müssen, um für die Kinder und Jugendlichen den alltäglichen Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen unter Pandemiebedingungen zu gestalten. Gerade sie leiden wesentlich stärker unter den Folgen der Pandemie, als es oft den Anschein hat. Nur sollten wir das gemeinsam und überlegt tun, eine Abfolge von Einzelanträgen ist dafür weniger geeignet.