… kamen berechtigte Fragen auf. Wir möchten auf einige Fragen noch einmal näher eingehen und Antworten geben.
1. Warum öffnet man nicht das Gelände?
Bei einer temporären Öffnung des ganzen Geländes würde sich zwar der Besucherstrom verteilen, es wären jedoch Kontrollen mit erheblichem Arbeits- und Kostenaufwand erforderlich. Dasselbe gilt für die dann erforderlichen Parkplätze und Shuttle-Transporte. Besucher sähen überall nur Halbfertiges oder Geschlossenes, die Spannung auf die Landesgartenschau 2021 wäre ziemlich dahin.
2. Warum können nicht Teile des Geländes geöffnet werden?
Bei Öffnung von Teilen des Geländes gäbe es dieselben Probleme, nur wäre das Gedränge noch größer. Einbahnregelungen? – können kaum durchgesetzt und kontrolliert werden. Öffnung des Seezugangs bei den Villengärten? – wie sollen auf diesem kleinen Stück bei großem Andrang auch nur ansatzweise die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten oder kontrolliert werden?
3. Was hat es mit den Steuerersparnissen auf sich?
Die Landesgartenschau GmbH als Pächter des Gartenschaugeländes und Ersteller der Anlagen ist vorsteuerabzugsberechtigt. Vereinfacht bedeutet das, dass sie die bei Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Würde vor der Landesgartenschau das Gelände ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, besteht die Gefahr, dass diese Erstattung ganz oder in Teilen entfällt. Dabei geht es um bis zu etwa 3 Mio. EUR. Endgültige Klarheit kann nur eine verbindliche Stellungnahme des Finanzamtes geben, diese liegt jedoch bisher nicht vor.
4. Warum kann man nicht wenigstens für Überlinger etwas öffnen?
Wie sollte das praktisch aussehen – Ausweiskontrollen? Zudem würde es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und gäbe ein katastrophales Bild für unsere Überlinger Gäste. Eine andere Begrenzung wäre, nur Kartenbesitzer hineinzulassen. Aber wie soll das bei allein 17.000 bereits verkauften Dauerkarten gehen und was wäre mit denen, die noch eine Karte kaufen wollen?
5. Warum sind finanzielle Aspekte wichtiger als Bürgerinteressen?
Das sind sie nicht, aber letztlich finanzieren sich auch die Projekte, die wichtig für die Bürgerinnen und Bürger sind, aus dem einen Geldbeutel – dem städtischen. Allein schon die folgenden Projekte müssen dringend umgesetzt werden: Bau von zwei neuen Kindergärten (Nesselwangen und Südlich Härlen), Ertüchtigung und Erweiterung der Wiestorschule, Neubau des Gymnasiums, Neubau von Feuerwehrgebäuden (Ausrückbereich Ost und Schlachthausstraße). Ein Wegfall von beträchtlichen Steuervergünstigungen oder ein großer zusätzlicher Kostenaufwand für eine vorzeitige Öffnung des Gartenschaugeländes sind da für uns schon von erheblicher Bedeutung.
6. Warum beantragte die Fraktion LBU/Die Grünen ein Debattenende?
Hauruck-Lösungen sehen wir nicht. Bereits die Verschiebung der Landesgartenschau um ein Jahr ist ein organisatorischer Kraftakt für die Landesgartenschau GmbH, unter anderem die Neuplanung aller Veranstaltungen, Ausstellungen und Versorgungsleistungen. Und alle Angestellten sollen gehalten werden, ohne wesentliche Mehrkosten. Lassen wir die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation erst einmal ihre schwierige Arbeit machen. Akut mangelt es uns in Überlingen nun nicht gerade an Grün- und Erholungsflächen.
Weitere Antworten auf Fragen gibt auch die Landesgartenschau GmbH auf ihren Internetseiten.
Wenn die wichtigsten Umorganisationen erledigt sind und sich die Lage entspannen sollte, dann tun sich neue Möglichkeiten auf, davon sind wir überzeugt. Allen Verantwortlichen im Gemeinderat, in der Verwaltung und in der Landesgartenschau GmbH ist durchaus bewusst, was wir hier den Bürgerinnen und Bürgern abverlangen. Und wenn sich umsetzbare Ideen ergeben, werden wir sie voranbringen.