Anfang April hat das Land Baden-Württemberg eine Informationsbroschüre zum Thema „5G“ herausgebracht.
Hinter dem Begriff „5G“ stehen zwei unterschiedliche Aspekte: Zum einen die Art der Technologie (Antennentechnik und Signalkodierung wie MIMO und Beamforming), zum anderen das verwendete Frequenzband. Beides dient vor allem dazu, den Datendurchsatz von der Sendestation zum Empfänger (in der Regel ein Smartphone) zu steigern. Langfristig wird 5G die älteren Technologien 4G (LTE), 3G (UMTS) und 2G (GSM) ablösen.
Schon jetzt wird mit der 5G-Technologie in Deutschland fast flächendeckend gesendet, und zwar auf den Frequenzbändern, die auch 4G usw. verwenden. Diese Frequenzbänder gehen bis rund 3,7 GHz. Mittel- und langfristig sollen für 5G höhere Frequenzbänder ab etwa 25 GHz zum Einsatz kommen (sogenannter Millimeterwellenbereich). Die Übertragung in diesem Frequenzbereich erlaubt einen höheren Datendurchsatz, hat aufgrund der stärkeren Dämpfung allerdings auch eine deutlich geringere Reichweite.
Zu diesen höheren Frequenzbändern führt die Broschüre in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen aus (Seite 24): „Das Bundesamt für Strahlenschutz und andere Institutionen sehen insbesondere zu den vorgesehenen, höheren Frequenzen weiteren Forschungsbedarf.“
Diese Aussage muss auch auf kommunaler Ebene ernst genommen werden. Überhaupt wäre es sinnvoll, wenn wir als Kommune eine Art Funkbedarfsplan aufstellen, in Analogie zu Kindergarten- und Schulbedarfsplänen: Wie groß ist der aktuelle und zukünftige Bedarf, wo gibt es Defizite, wo Überversorgung? Ergebnis könnte ein Plangerüst für Funkanlagen sein, mit dem eine möglichst gute Erreichbarkeit erzielt wird, dort wo sie gewünscht oder erforderlich ist, bei gleichzeitig minimierter Strahlenbelastung. Ein Vorsorgekonzept dieser Art wurde beispielsweise von der Gemeinde Hohenfels im letzten Jahr in Auftrag gegeben.
Mit einem solchen Funkbedarfsplan könnten wir als Kommune eine aktive und strukturierende Rolle einnehmen, anstatt auf Anträge von Funkbetreibern kurzfristig und spontan reagieren zu müssen. Und in Verträgen könnten wir fundierter und auf klarerer Grundlage die Rahmenbedingungen mitgestalten. Der nächste Anlass wird nicht lange auf sich warten lassen. So wurde ein Antrag der Deutsche Funkturm GmbH im November letzten Jahres zwar wegen Corona vertagt, er kommt aber sicher wieder auf die Tagesordnung des Gemeinderats.
Daher wäre es sinnvoll, wenn die Stadt einen solchen Funkbedarfsplan bald in Angriff nehmen könnte. Solange es ihn noch nicht gibt, sollten grundsätzlich kurze Vertragszeiten vereinbart, Frequenzbänder oberhalb 3,7 GHz ausgeschlossen und Haftungsfragen geklärt werden. Entsprechende Anträge haben wir in Bezug auf das konkrete Vorhaben der Deutsche Funkturm GmbH bereits gestellt.