für unsere historische Altstadt
Wenn man aufmerksam die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate beobachtet, dann wird klar, dass es Zeit ist zu handeln. Der Schutz der Überlinger Altstadt muss verstärkt werden.
Lediglich für einen kleinen Bereich im Dorf besteht bisher ein Bebauungsplan. Ansonsten werden Bauanträge, soweit sie nicht denkmalgeschützte Gebäude umfassen, nur nach der Umgebungsbebauung und der Altstadtsatzung beurteilt. Das ist zu wenig, um die Qualität der Altstadt wirklich zu sichern. In der Hafenstraße sollen gleich zwei historische Gebäude einem überdimensionierten Neubau weichen. An anderen Stellen wie in der Fischerhäuservorstadt oder im Dorf stehen ebenfalls Veränderungen an. Die Überlinger Altstadt ist beliebt: nicht nur bei Besuchern und Gewerbetreibenden in der Altstadt, wie laut Südkurier die neue IFH-Wirtschaftsstudie „Vitale Innenstädte“ bei einer Befragung im Herbst 2018 herausfand, sondern zunehmend auch bei Investoren aus aller Welt.
Der Gemeinderat hat die Zeichen erkannt und in seiner Januar-Sitzung in einem ersten Schritt zwei Bebauungsplane in der Altstadt auf den Weg gebracht: für das Quartier Münsterstraße – Hafenstraße – Promenade und für das Quartier Fischerhäuservorstadt. Doch reicht dieses Instrumentarium aus, um die hohe baukulturelle Qualität und lebendige Schönheit der Altstadt als Ganzes wirklich erhalten und in die Zukunft führen zu können? Wir haben erhebliche Zweifel.
Die historische Überlinger Altstadt mit ihren Fachwerken und stolzen Bürgerhäusern, den schönen Straßenzügen, den Plätzen, Winkeln, Gassen und Grünflächen, umrundet von der imposanten Stadtbefestigung – sie ist in ihrer Gesamtheit einmalig und unser aller Zukunftskapital. Sie ist Wohnraum, Arbeits- und Wirtschaftsraum, Identifikationsort für alle Überlinger und Erlebnisraum für unsere Besucher und Kurgäste. Die historische Altstadt ist das lebendige Herz unserer Stadt und das Silbertablett, auf dem Geschäfte, Restaurants und Cafés ihre Angebote präsentieren. Die Menschen verweilen hier gerne länger als anderswo. Und das macht den vitalen Unterschied zu anderen Innenstädten aus. Alle Verantwortlichen haben die Aufgabe, diese herausragenden Qualitäten für die nachkommenden Generationen zu sichern.
Wir sind davon überzeugt, dass eine umfassendere Sicherung der Gesamtanlage der Altstadt durch einen denkmalrechtlichen Ensembleschutz nach §19 Denkmalschutzgesetz ermöglicht wird. Obendrein bringt das noch weitere Vorteile, beispielsweise haben Hauseigentümer dann bessere Abschreibungsmöglichkeiten, auch wenn ihr Haus nicht denkmalgeschützt ist.
Der Gemeinderat muss in Sachen Schutz der Überlinger Altstadt nun zügig und umfassend tätig werden, damit nicht unumkehrbare Tatsachen zum langfristigen Schaden unserer Stadt geschaffen werden. Der erste Schritt ist getan, weitere müssen folgen.
Fraktion LBU/Die Grünen – Irene Alpes, Ulf Janicke, Marga Lenski, Luisa Randecker, Bernadette Siemensmeyer, Walter Sorms