Als 5G wird die fünfte Generation der Telekommunikationstechnologien bezeichnet. Eine genaue Definition gibt es nicht, aber wesentlicher Bestandteil ist die Bereitstellung neuer Frequenzbänder (700 MHz, 3,5 GHz, 26 GHz), wovon das höchste erstmals in den kurzwelligen Bereich von Millimetern reicht. Je kürzer die Wellenlänge, desto kürzer ist die Reichweite und desto schlechter werden Hindernisse durchdrungen. Daher erfordert 5G eine hohe Dichte von Basisstationen (bei einem Zellenradius von 50 Metern über 100 Stationen pro Quadratkilometer). Die EU-Mitgliedstaaten sollen die Nutzung der neuen Frequenzbänder genehmigen und bis Ende 2020 organisieren. Daher werden sich auch die Kommunen in diesem Jahr intensiv mit dem Thema befassen müssen.
5G ermöglicht die schnelle Übertragung hoher Datenmengen, was im Bereich der Industrie und des autonomen Fahrens von wichtiger Bedeutung sein kann. Es ist unklar, wie groß die Notwendigkeit außerhalb dieser Bereiche ist und wie die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind.
Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments notiert dazu im Februar 2020 (Bericht PE 646.172): „Die Fragen, was 5G eigentlich ist, wofür es gebraucht wird, ob es Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat, ob es sicher ist, ob es ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet oder ob jemand bereit sein wird, dafür zu bezahlen, sind nach wie vor nicht beantwortet. Manchen Experten zufolge wäre die Glasfasertechnik eine sicherere und schnellere Alternative. Diese ist jedoch drahtgebunden.“
Eine umfassende Studie im Auftrag des österreichischen Parlaments notiert im Januar 2020 (Bericht ITA-AIT-11): „Für die neuen Mobilfunkfrequenzen nahe am Millimeterwellenbereich von 5G gilt hingegen, dass erhebliche Wissenslücken bestehen, weil zu relevanten Risikohypothesen, Frequenzbereichen und Feldstärken noch kaum Studien vorliegen (fehlende Untersuchungen).“
Diese Aussagen, die sicher nicht ideologisch geprägt sind, machen uns in Bezug auf den Schutz unserer Einwohnerinnen und Einwohner nachdenklich. Vor diesem Hintergrund sollte die Stadt Überlingen die Vorbereitung und den Einsatz von 5G in ihrem Verantwortungsbereich kritisch prüfen. Es sollte geklärt werden, wie die rechtlichen Spielräume und Verpflichtungen sind, ob und wo der Bedarf in Überlingen besteht und ob es Alternativen gibt.
Aus wirtschaftlicher Sicht wäre 5G ein Argument, wenn es für unsere Betriebe von entscheidender Bedeutung sein sollte. Es wäre jedoch ebenso ein wirtschaftliches Argument, wenn Überlingen nicht nur als Kneippheilbad, sondern auch als möglichst strahlungsarmes Erholungszentrum touristisch punkten könnte.
Fraktion LBU/Die Grünen